Pornostar Vivian Schmitt und die Abmahnungswelle

Pornostar Vivian SchmittVivian Schmitt ist ein von Deutschlands bekanntesten Pornostars und holt sich in ihren Filmen immer das was sie will. Auch wenn das meistens die Sahne der Männer ist, aber nun geht es auch rechtlich rund. Vivian Schmitts Produktionsfirma kennt auch keine Scherze und verklagt nun alle die, die sich ihre Filme illegal über Filesharing Netzwerke heruntergeladen haben. Hätte die das gewußt hätte sie sich lieber um günstiges Geld völlig legal ihre Filme online geholt, aber lest selbst mehr.

U+C Rechtsanwälte verschicken auch im Jahr 2010 weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Aktuell werden im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG Filme der Serie “Vivian Schmitt” abgemahnt. Hierbei wird ein pauschaler Schadensersatz von 650,- € geltend gemacht.

Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films “Vivian Schmitt 33cm!“: 650,- Ersatzansprüche pauschal!
Mit Schreiben vom 04.01.2010 erhalten aktuell Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss der pornografischen Film “Vivian Schmitt ” heruntergeladen und im Rahmen des P2P-Netzwerkes gleichzeitig zum upload angeboten worden sein soll, von den U+C Rechtsanwälten (Urmann + Collegen Rechtsanwälte) aus Regensburg eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten des Films Urheberrechte der von den U+C Rechtsanwälte vertretenen Rechteinhaber Silwa Filmvertriebs AG verletzt zu haben. Dies habe die Firma Copy Right Solutions GmbH mit Sitz in der Schweiz festgestellt und beweissicher dokumentiert.Nicht angegeben wird der Filehash, der GUID und Angaben über den Umfang der bereits angeblich heruntergeladenen Filmdatei. Des weiteren wird nicht mitgeteilt, ob und im welchem Umfang der Film angeblich zum upload ermöglicht worden sein soll.
Die U+C Rechtsanwälte verlangen von den Betroffenen Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von pauschal 650,- €.
Des weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die unter anderem eine Vertragsstrafe vorsieht und die sich auf den konkreten Film bezieht.
Rechtlich ist folgendes zu beachten:

Der Anschlussinhaber ist nicht bereits deswegen als Störer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, weil er Anschlussinhabear ist. Bei der Störerhaftung sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Zu beachten ist hierbei, dass die Störerhaftung keine reine Gefährdungshaftung beinhaltet, sondern die Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten voraussetzt, deren Art und Umfang sich eben nach den Umständen des Einzelfalls richten. Grundsätzlich geht es hierbei um die Frage, ob aufgrund von nach objektiven Kriterien vorzunehmenden Zumutbarkeitsabwägungen dem als Störer in Anspruch genommenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich des unmittelbar rechtswidrig handelnden Täters zuzumuten sind. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

* Quelle: Anwalt24

Mit der Dame und ihrer Produktionsfirma ist also nicht zu scherzen, deshalb liebe Filesharer, kauft um wenige Euro doch Vivian Schmitt Videos hier, erspart man sich den restliche Trubel.

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