Vivian Schmitt ist ein von Deutschlands bekanntesten Pornostars und holt sich in ihren Filmen immer das was sie will. Auch wenn das meistens die Sahne der Männer ist, aber nun geht es auch rechtlich rund. Vivian Schmitts Produktionsfirma kennt auch keine Scherze und verklagt nun alle die, die sich ihre Filme illegal über Filesharing Netzwerke heruntergeladen haben. Hätte die das gewußt hätte sie sich lieber um günstiges Geld völlig legal ihre Filme online geholt, aber lest selbst mehr.
U+C Rechtsanwälte verschicken auch im Jahr 2010 weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Aktuell werden im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG Filme der Serie “Vivian Schmitt” abgemahnt. Hierbei wird ein pauschaler Schadensersatz von 650,- € geltend gemacht.
Der Anschlussinhaber ist nicht bereits deswegen als Störer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, weil er Anschlussinhabear ist. Bei der Störerhaftung sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Zu beachten ist hierbei, dass die Störerhaftung keine reine Gefährdungshaftung beinhaltet, sondern die Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten voraussetzt, deren Art und Umfang sich eben nach den Umständen des Einzelfalls richten. Grundsätzlich geht es hierbei um die Frage, ob aufgrund von nach objektiven Kriterien vorzunehmenden Zumutbarkeitsabwägungen dem als Störer in Anspruch genommenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich des unmittelbar rechtswidrig handelnden Täters zuzumuten sind. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
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* Quelle: Anwalt24
Mit der Dame und ihrer Produktionsfirma ist also nicht zu scherzen, deshalb liebe Filesharer, kauft um wenige Euro doch Vivian Schmitt Videos hier, erspart man sich den restliche Trubel.



















